Frohe Weihnachten! Doch … wem gehört Ihre Gesundheit?

Frohe Weihnachten! Doch … wem gehört Ihre Gesundheit?
  • Auszug

Den meisten Menschen in Europa ist gar nicht klar, dass die Gesundheitsinformationen auf den Lebensmittelprodukten, die sie konsumieren, von der europäischen Bürokratie zensiert, kontrolliert und herausgegeben werden. Die EU zensiert das umfangreiche Wissen, das unsere traditionelle und experimentell erworbene Kenntnis über die wohltuenden Wirkungen unseres Essens und Trinkens betrifft. Ebenso kontrolliert sie die Informationen, die kontinuierlich von der wissenschaftlichen Gemeinde bereitgestellt werden, seitdem „die Wissenschaft“ begann, sich für die gesundheitlichen Wirkungen unserer Nahrung zu interessieren.

Die Verbraucher haben keine Vorstellung davon, dass „Lebensmittelunternehmen“, die Unternehmen, die unser tägliches Essen produzieren und bereitstellen, nicht mehr die Informationsquelle zu den gesundheitlichen Vorzügen der Lebensmittel sind, die wir konsumieren. Die EU kontrolliert praktisch alle Informationen, die Lebensmittelhersteller an ihre Kunden weitergeben und diese ihrerseits vielleicht von den Herstellern erhalten möchten. Und doch ist die EU als ausschließliche und kontrollierende Quelle von Gesundheitsinformationen in der Hersteller-Verbraucher-Beziehung völlig unsichtbar. 

Angeblich haben „wir“ die EU damit beauftragt, die Lebensmittelindustrie zum Schweigen zu bringen, d. h. „uns“ daran zu hindern, zu hören, was die Lebensmittelindustrie über ihre Produkte zu sagen hat. Angeblich haben „wir“ die EU ebenfalls beauftragt, alle traditionellen und wissenschaftlichen Informationen zu zensieren, die die Beziehung zwischen Nahrung und Gesundheit betreffen. Angeblich dient die Informationszensur durch die EU dem Zweck, „uns dabei zu helfen“, die korrekte, d. h. der EU genehme, diätetische Wahl zu treffen. Dann nämlich, wenn wir dem ausgesetzt sind, was die EU als Lebensmittel begleitende „kommerzielle Kommunikation“ bezeichnet.

 „Wir“ sind zu dumm …

Vermutlich halten „wir“ uns für ungeeignet, unfähig und zu dumm, um die richtige diätetische Wahl zu treffen, wenn „wir“ die von uns ausgewählten Lebensmittel mit den unzensierten Informationen in Verbindung bringen, die uns über Zeitungen, Magazine, Nachbarn, Bücher, Webseiten (wie diese hier), Freunde, TV- und Radioprogramme, Ärzte, Fachzeitschriften, Ernährungsberater … etc. immer noch erreichen. Die Lebensmittelindustrie darf uns zwar nicht aktiv dabei unterstützen, einen Zusammenhang zwischen ihren Produkten und dem herzustellen, was wir über ihren gesundheitlichen Nutzen wissen und gern wissen würden. Die EU hat einen „Eisernen Vorhang“ zwischen unserem Wissen und den EU-genehmen „kommerziellen“ Informationen  errichtet, die die Lebensmittelindustrie bei der Vermarktung ihrer Lebensmittel weitergeben dürfen.

Die schreckliche europäische Health-Claims-Verordnung

Hier nun also die europäische Health-Claims-Verordnung von 2006. In ihrem Erwägungsgrund 16 dachten die EU-Gesetzgeber, „[e]s ist wichtig, dass Angaben über Lebensmittel vom Verbraucher verstanden werden können, und es ist angezeigt, dass Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt werden.“ Unter dem Deckmantel dieses ehrenwerten Ziels nimmt die „Verordnung den Durchschnittsverbraucher als Maßstab, der einigermaßen gut informiert und einigermaßen aufmerksam und umsichtig ist, unter Einbeziehung sozialer, kultureller und linguistischer Faktoren, wie vom Gerichtshof  ausgelegt, […]“ Wenn das aber so wäre, warum sollten diese aufmerksamen und umsichtigen Verbraucher, wie Sie selbst einer sind, den von Brüssels Bürokraten organisierten Schutz benötigen? Die Antwort ist einfach: Sie sollen nicht informiert, Sie sollen kontrolliert werden.

Wenn es darauf ankommt, spielt der dem Maßstab entsprechende Verbraucher überhaupt keine Rolle bei der Zensur der umfangreichen wertvollen Informationen, die über Ernährung und Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Maßstab, der hingegen die entscheidende Rolle spielt, wird in der Verordnung folgendermaßen beschrieben: „Eine wissenschaftliche Absicherung sollte der Hauptaspekt sein, der bei der Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben berücksichtigt wird, und die Lebensmittelunternehmer, die derartige Angaben verwenden, sollten diese auch begründen. Eine Angabe sollte wissenschaftlich abgesichert sein, wobei alle verfügbaren wissenschaftlichen Daten berücksichtigt und die Nachweise abgewogen werden sollten.“ Das klingt großartig, aber der hier angewendete Trick ist, dass „wissenschaftliche Evaluation“ die Evaluation ersetzen soll, die als ihren Maßstab das beim durchschnittlichen, gut informierten, einigermaßen aufmerksamen und umsichtigen Verbraucher vorhandene Wissen festsetzt. Auf diese Weise sind Sie aus dem Spiel. Von jetzt an müssen Sie sich auf Wissenschaftler und Politiker verlassen, die Ihnen erzählen wollen, was Sie essen sollen und was nicht, was gut für Sie ist und was schlecht.

Nun, der Maßstab „Durchschnittsverbraucher“ ist ein legaler Maßstab, der vom Europäischen Gerichtshof entwickelt und kontinuierlich in zahlreichen Fällen angewendet wurde. Er bildet ein wichtiges Element im europäischen Fallrecht. Er existierte durchaus vor dem Erlass der Health-Claims-Verordnung und bot der Lebensmittelindustrie Orientierung bei der Erstellung von Lebensmitteletiketten, -verpackungen und -anzeigen. Im Ergebnis brachte es den Verbrauchern einen angemessenen und entsprechenden Grad an Schutz vor unsinniger und irreführender Information. Aber seit die EU diesen legalen Maßstab durch „wissenschaftliche Absicherung“ ersetzte, stellen solche Etiketten, Verpackungen und Anzeigen nun ein trockenes, steriles und unfruchtbares Feld dar, auf dem ehrliche Informationen, die gut informierte, einigermaßen aufmerksame und umsichtige Verbraucher als relevant für ihre Gesundheit und die ihrer Kinder halten, nicht länger auftauchen dürfen.

Wenn Lebensmittelhersteller ihre Produkte nicht mit den Informationen über „Ernährung und Gesundheit“ in Verbindung bringen dürfen, die wir in unserem Alltag ja ständig erhalten, bewahren, vervielfältigen, verstehen und weitergeben, wird es für uns immer schwieriger, wenn nicht unmöglich, unsere eigene Lebensmittelwahl zu treffen. Die von der EU wissenschaftlich und politisch kontrollierten Etiketten, Verpackungen und Anzeigen bieten uns keine Hinweise bei dem Versuch eine Lebensmittelwahl zu treffen, die auf den unzensierten und unautorisierten Informationen basiert, die uns andauernd und in Hülle und Fülle umgeben. Im Widerspruch zu ihrer Forderung hindert die Health-Claims-Verordnung uns daran, die richtige Lebensmittelwahl zu treffen, weil sie das, was wir über die Vorzüge von Lebensmitteln wissen und wissen können, ignoriert und disqualifiziert.

Die Health-Claims-Verordnung fördert eine falsche Ernährungsentscheidung. Denn im Gegensatz zu ihren Behauptungen hatten ihre Autoren und Unterstützer nicht die Verbraucherinteressen im Sinn. Getrieben von ihrer Abneigung gegenüber „kommerzieller Kommunikation“ und ihrem geradezu libidinösen Verlangen, die Lebensmittelindustrie zu beherrschen und zu nötigen, hatten sie ihre Aufmerksamkeit eng und obsessiv auf die Etiketten, Verpackungen und Anzeigen von Produkten konzentriert. Was SIE über die Güte von Lebensmitteln wissen, sollte ignoriert und aus deren Plänen entfernt werden, damit man die Kontrolle über Ihre Ernährungsentscheidungen übernehmen konnte. Was Sie, als einigermaßen gut informierte, einigermaßen aufmerksame und umsichtige Verbraucher über Gesundheit und Ernährung wissen, wurde in herablassender Weise beiseitegeschoben – als irrelevant, unrichtig, irreführend und nicht wert, mit Ihren Lebensmitteln in Verbindung gebracht zu werden, solange es nicht von der europäischen Bürokratie zensiert und autorisiert war. 

Die EU mischt sich auf ganz neue Weise in Ihre Ernährungsentscheidungen und in Ihre Gesundheit ein. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union besagt Artikel 3 hinsichtlich des Rechts auf die Unantastbarkeit der Person: „Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.“ Und für die Bereiche Medizin und Biologie: „Die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten“ ist eines der Prinzipien, die besonders respektiert werden müssen. In der Charta bestätigt die EU die alte Weisheit, dass wir die Eigentümer unserer körperlichen und geistigen „Person“ sind. Unsere Gesundheit ist Teil der Person, die wir sind. Somit gehört unsere Gesundheit uns.

Das Wesen von Eigentum und das Recht auf Unversehrtheit ist Ausschluss. Als Eigner unserer eigenen Gesundheit können wir andere davon ausschließen, sich in unsere Gesundheit einzumischen, es sei denn, dass wir als Individuum einer anderen Person unsere freie und informierte Einwilligung geben, die Grenze zu überschreiten, die die Unversehrtheit unserer Person demarkiert. Durch den Erlass der Health-Claims-Verordnung hat die EU nicht nur unsere fundamentale Freiheit zerstört, unzensierte, aber ehrliche und relevante Informationen über die gesundheitlichen Vorteile von Lebensmitteln zu erhalten. Sie hat auch unsere körperliche und geistige Unversehrtheit verletzt, indem sie uns als die Besitzer unserer eigenen Gesundheit enteignet und sie unter EU-Kontrolle gestellt hat.

Einer Person den Besitz ihrer eigenen Gesundheit zu entziehen ist Kennzeichen von Sklaverei. Das System der Sklaverei spricht einer Person die Freiheit ab, eine andere von der Einmischung in den Genuss dessen auszuschließen, was die europäische Charta als unsere körperliche und seelische Unversehrtheit beschreibt. Wenn wir unsere Gesundheit und die Unversehrtheit unserer Person wiedergewinnen wollen, sollten wir die Health-Claims-Verordnung als den „Eisernen Vorhang“ ins Visier nehmen, der die Ernährungsentscheidungen verhindert, die wir aufgrund unseres Wissens über wohltuende  Lebensmittel treffen wollen. Sie schafft Sklaverei. Ernährungssklaverei.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein wunderbares 2020!